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Expertengutachten zur Lärmbelastung und Wirtschaftlichkeit

Der Experte Dipl.-Ing. HTL/FH Martin Sortmann erstellte im Auftrag von LinthGegenwind ein Gutachten für das Projekt LinthWind zur Lärmbelastung und Wirtschaftlichkeit.

Zusammenfassung der Ergebnisse: Die Lärmzunahme für die Anwohner ist erheblich. Die Windkraftanlagen sind zu laut, in mehreren Fällen werden die Grenzwerte laut  Lärmschutzverordnung (LSV) überschritten. Deshalb müsste während der Nacht der Betriebsmodus leistungsreduziert werden, was grosse wirtschaftliche Einbussen zur Folge hätte. Aus Sicht Lärmschutz ist der geplante Windpark nicht umweltverträglich und nicht genehmigungsfähig.

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Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergibt, dass das Projekt folgende Risiken hat: a) unsicherer Ertrag durch die gegebene Windsituation und b) erforderliche Lärmschutzmassnahmen mit Ertragsausfall bis 38%. Ohne Förderung sind Verluste bis über 90 Mio. Franken möglich. Das Projekt ist wirtschaftlich nicht machbar.

 

​Lärmgutachten

Übersichtsplan_LK25_Vorbelastung_SonBASE

Vorher - Lärmbelastung nachts heute

Übersichtsplan_LK25_Gesamtbelastung_Lr_N

Nachher - Gesamtbelastung nachts (ohne Leistungsreduktion)

Die Basis des Gutachtens ist eine Windanalyse durch Auswertung der verfügbaren Windmessungen und eine Langzeitkorrelation mit einer Referenzstation. Für die Berechnung wurde ein 3D-Geländemodell mit Bewaldung und Gebäudedaten verwendet. Die Vorbelastungen wurden anhand der BAFU-Lärmdatenbank sonBASE berücksichtigt. Als Windkraftanlage wurde die zu den Daten des Betreiber passende Enercon E-126 EP4 4.2 MW genommen. Für die Schallimmissionsprognose wurden 254 Immissionsorte (bewohnte Liegenschaften) definiert und berechnet.

Schallimmissionsprognose nach der LSV (Lr) für die Nachtperiode 19 – 7 Uhr bei Normalbetriebsmodus

  • Die Planungswerte nach der LSV werden an 54 Orten überschritten.

  • 107 Orte haben weniger als 6 dB Sicherheitsmarge.

  • Die Immissionsgrenzwerte werden an 28 Orten überschritten.

  • Die Lärmzunahme gegenüber der Vorbelastung beträgt im Mittel 151%, maximal bis 773%.

  • Überschreitung der WHO Night Noise Guidelines, die strenger sind als die Schweizer LSV, beträgt im Mittel 7.3 dB, maximal bis 25.3 dB. Die Lärmgesamtbelastung steigt im Mittel um 218%, maximal 652%.

 

Zwei Beispiele:

Immissionspunkt 111 Schönhofstrasse 1 (Bilten Süd, mitten zwischen Windkraftanlagen), Landwirtschaftszone ES III (Entfernung zur nächsten Anlage 360m)

  • Zunahme des Lärmpegels ganzjährig um 231%, Schalldruckpegel um 12.1 dB(A)

  • Lärmpegel nachts 57.9 dB(A) = Überschreitung LSV-Planwert um 7.9 dB(A)

  • Gesamtbelastung nachts 58.1 dB(A) = Überschreitung Immissionsgrenzwert 3.1 dB(A)

 

Immissionspunkt 104 Hauptstrasse 104 (Bilten Süd), Landwirtschaftszone ES III (Entfernung zur Anlage 420m)

  • Zunahme des Lärmpegels ganzjährig um 332%, Schalldruckpegel um 17.3 dB(A)

  • Lärmpegel nachts 53.5 dB(A) = Überschreitung LSV-Planwert um 3.5 dB(A)

  • Gesamtbelastung nachts 53.6 dB(A)

​Lärmprognose-Service für Anwohner

LinthGegenwind erstellt für Anwohner auf Anfrage eine detaillierte Lärmprognose mit den Daten Lärmpegel, LSV-Grenzwertüberschreitung, Vorbelastung, Gesamtbelastung, Lärmzunahme in Prozent.

Unterlagen:

Zusendung der Gutachten auf Anfrage.

Immissionsprognose (Ausschnitt) klein.jp

Immissionsprognose (Ausschnitt)

Übersichtsplan_LK25_Beurteilungspegel_Lr
Übersichtsplan_LK25_Maximalpegel_Lmax_Na

Durchschnittliche Lärmbelastung nachts (LSV-Beurteilungspegel)

Maximale Lärmbelastung nachts (470 h/ Jahr in der Nacht)

Wirtschaftlichkeitsgutachten


Der Experte Dipl.-Ing. HTL/FH Martin Sortmann erstellte auch ein Wirtschaftlichkeitsgutachten. Die Berechnung der Erträge erfolgt für die Szenarien P50%, P75% und P90% (Wahrscheinlichkeit, dass der Ertragtatsächlich erreicht wird). Es werden die notwendigen Korrekturen und üblichen Ertragsminderungen berücksichtigt sowie abhängig vom jeweiligen Szenario auch eine Leistungsminderung infolge Lärmschutz nachts.

Das Gutachten geht von den SAK-Angaben einer mittleren Windgeschwindigkeit bei der ARA Nord von 5.0 m/s und bei der KVA Süd von 5.3 m/s aus. Bei Investitionskosten von 40 Mio. ergibt sich für die gesamte Lebensdauer (20 Jahre):

Szenario 1

Optimistisches Szenario mit P50, Normalbetriebsmodus und Förderung nach EVS:
Gewinn 25 Mio.

 

Szenario 2

Optimistisches Szenario mit P50, Reduzierter Betriebsmodus und Förderung nach EVS:
Verlust 6 Mio.

Szenario 3

Optimistisches Szenario mit P50, Normalbetriebsmodus und ohne Förderung nach EVS:

Verlust 77 Mio.

Szenario 4

Realistisches Szenario mit P90, reduzierter Betriebsmodus und ohne Förderung nach EVS:

Verlust 97 Mio.

Die beim ersten und dritten Szenario getroffenen Annahmen (keine Leistungseinschränkung) sind nicht realistisch. Die Szenarien 2 und 4 berücksichtigen Ertragseinbussen durch die notwendige Drosselung bei Nacht, um die Lärmgrenzwerte einhalten zu können. Die Variante 4 ist die wahrscheinlichste, weil aufgrund der Grenzwertüberschreitungen eine Leistungsreduktion in der Nacht notwendig ist, die SAK keine Förderungszusicherung hat und aufgrund der Deckelung der Mittel und der langen Warteliste nicht davon ausgehen kann, noch eine Förderung nach KEV/EVS zu erhalten. Eine ausgelagerte Gesellschaft, wie dies von der SAK geplant ist, würde in Konkurs gehen.

Ergebnis: Das Projekt hat die Risiken 1. unsicherer Ertrag durch die gegebene Windsituation und 2. erforderliche Lärmschutzmassnahmen mit Ertragsausfall bis 38%. Ohne Förderung nach EVS sind Verluste bis zu 110 Mio. Franken möglich. Das Projekt ist wirtschaftlich nicht machbar.

 

Nicht betrachtet wird hier eine Subventionierung direkt durch die Verbraucher, die freiwillig einen überhöhten Strompreis bezahlen, der als «ökologischer Mehrwert» verkauft wird. Eine solcher Aufpreis wäre aber zwei- bis dreimal so hoch wie der aktuelle Marktpreis.

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