Fakten und Argumente für ein windradfreies Bilten
Inhalt:
2. Schädliche Emissionen für die Bevölkerung
Hörbarer Schall
Niederfrequenter Schall und Infraschall
Optische Bedrängung
Schattenwurf
Eiswurf
4. Glarus braucht keine Windkraftanlagen
5. Geringe und unzuverlässige Stromproduktion
8. Tourismus
9. Immobilienpreise und Standortqualität
10. Umfassende Interessensabwägung erforderlich
1. Landschaftsverschandelung
Die geplanten Windkraftanlagen sind mit 200 Metern höher als der Benkner Büchel. Der Rotordurchmesser beträgt bis 130 Meter. Die Anlagen sind weithin sichtbar und beeinträchtigen massiv das Landschaftsbild. Sie zerstören unsere Heimat. Das "Tor zum Glarnerland" wird zur Negativwerbung für den ganzen Kanton.
Visualisierung der geplanten Windkraftanlagen in Bilten
2. Schädliche Emissionen für die Bevölkerung
Die Standorte der geplanten Windkraftanlagen liegen inmitten von dicht besiedeltem Gebiet. Die Bevölkerung ist von den schädlichen Emissionen betroffen. Auf der obigen Karte sieht man, wie das Dorf Bilten von den Windrädern in die Zange genommen wird. Die nächsten Wohnbauten sind nicht viel mehr als 300 Meter entfernt, der Schattenwurf reicht
bis 1'400 Meter. Der Glarner Kantonale Richtplan sieht einen Mindestabstand von nur 300 m zu Wohnzonen vor. Das ist für solche 200 m hohen Anlagen viel zu wenig. Im Ausland sind die Abstände viel grösser, in Bayern z. B. gilt die "10 mal die Höhe"-Regel. Wir fordern 700 m Mindestabstand wie im Kanton Basel-Landschaft. Das ist eine sehr massvolle Forderung.
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Hörbarer Schall
Die Windräder emittieren hörbaren Lärm bis 105db(A) Tag und Nacht. Das entspricht der Lautstärke von
Autohupe, Presslufthammer oder Motorsäge. Auch wenn die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung nicht
überschritten werden, ist der Lärm dennoch störend und beeinträchtigt das Wohlbefinden und die Lebensqualität.
Video: Der Windkraft-Lärm kann zum Alptraum werden. SRF-TV-Sendung vom 16. September 2010 über die Windparkanlage in St. Brais/Jura
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Niederfrequenter Schall und nicht hörbarer Infraschall
Erwiesen ist, dass der tieffrequente Schall und der nicht hörbare Infraschall bei den modernen grossen Windkraftanlagen die Hauptkomponente der Schallemissionen darstellen. Dieser Anteil erreicht deutlich höhere Schallstärken als der hörbare Schall. Bei der Prüfung der Schallemissionen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) wird der tieffrequente Schall nicht ausreichend und der nicht hörbare Infraschall überhaupt nicht berücksichtigt. Faktum ist auch, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung im Umkreis von Windkraftanlagen an Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus u. a. erkrankt.
Umstritten ist, ob und inwieweit der Infraschall von Windkraftanlagen negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner hat und die Ursache für die auftretenden Erkrankungen ist. Behörden und Windenergiebetreiber leugnen eine schädliche Wirkung des Infraschalls einhellig ab. Die Windindustrie spricht von Nocebo-Erkrankungen, d. h. die Leute würden sich das alles nur einbilden. Wissenschaftler und Ärzte wie das "Ärzteforum Emissionsschutz" in Deutschland berufen sich dagegen auf zahlreiche wissenschaftliche Studien, die eine negative Auswirkung des Infraschalls auf die Gesundheit ergeben, und verlangen zur Vermeidung des bestehenden Gesundheitsrisikos einen Abstand von mindestens 10-mal die Höhe (das ist die Mindestabstandsregelung in Bayern). In Dänemark wurde es den Gemeinden aufgrund von vermuteten Schädigungen durch Infraschall freigestellt, bis zum Vorliegen der Ergebnisse einer grossangelegten Untersuchung (diese ist derzeit noch im Gange) keine Windparks mehr zu genehmigen.
Wir befürchten, dass die Bevölkerung im Umkreis der Windkraftanlagen durch tieffrequentem Schall und Infraschall einem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt wird. Weitere Forschungen sind nötig. Bevor die Unbedenklichkeit des Infraschalls von Windkraftanlagen nicht nachgewiesen ist, ist es im Hinblick auf die Gesundheit der Bevölkerung nicht zu verantworten, Windkraftanlagen nicht gemäss der H10-Abstandsregelung zu Wohnbauten zu bauen.
Quellen:-
Infraschall - Unerhörter Lärm. Dokumentation, planet e, ZDF, Sendung am 4. November 2018.
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Lars Ceranna et al.: Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen – Infraschallmessungen an einem Windrad nördlich von Hannover. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), 2009
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Windenergieanlagen und Infraschall: Der Schall, den man nicht hört. Lenzen-Schulte, M. und Schenk, M. Deutsches Ärzteblatt 2019, 116(6)
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Weichenberger M, Bauer M, Kühler R, Hensel J, Forlim CG, Ihlenfeld A, et al. (2017) Altered cortical and subcortical connectivity due to infrasound administered near the hearing threshold – Evidence from fMRI. PLoS ONE 12(4): e0174420. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0174420
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Univ.-Prof. Dr.-Ing. Detlef Krahé et al.: Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall. Umweltbundesamt (Deutschland), 2014
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Claire Paller: Exploring the Association between Proximity to Industrial Wind Turbines and Self-Reported Health Outcomes in Ontario, Canada. UWSpace, 2014. http://hdl.handle.net/10012/8268
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Dr. med. Bernhard Voigt: Die Beeinträchtigung der Gesundheit und des Wohlbefindens durch die Immissionen von Windkraftanlagen, 2015
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Ärzteforum Emissionsschutz: Gefährdung der Gesundheit durch Windkraftanlagen (WKA), 2013
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Infraschall – der Bumerang der Energiewende. Dr. med. Thomas Carl Stiller, Deutscher Arbeitgeberverband,
27. März 2017 -
Infraschall und Vibroakustisches Syndrom - Altbekannte Phänomene in neuem Zusammenhang. Dagmar Schmucker, umwelt medizin gesellschaft 1/2019 (PDF).
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Vorträge
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Gesundheitsrisiken durch Windkraft. Dr. Eckard Kuck, Vortrag vom 7. November 2014
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Prof. Dr. med Johannes Mayer erklärt neuere Studien zum Thema Infraschall. Vortrag vom 13. Mai 2017 (siehe auch Windwahn.de)
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Krank durch Infraschall. Der Kampf gegen Windkraftanlagen. Spiegel TV vom 8. Juni 2015
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Windkraft in der Kritik: Klimaheilmittel und Krankmacher. Eine Sendung im Deutschlandfunk Kultur vom 19. April 2018
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Optische Bedrängung
Durch ihre gigantische Grösse und die sich drehenden Rotoren geht von den Anlagen eine starke optische Bedrängungswirkung aus. In Deutschland gelten Abstände unter dem zweifachen der Gesamthöhe (in unserem Fall wären das also 400 m) als problematisch, Abstände zwischen dem zwei- und dreifachen Gesamthöhe (400 m/600 m) müssen im Einzelfall geprüft werden. Im Vergleich dazu sieht der Glarner Kantonale Richtplan nur einen Mindestabstand von 300 m vor, und nach der Lärmschutzverordnung ergibt sich ebenfalls nur dieser geringe Abstand.
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Schattenwurf
Der Schattenwurf reicht bis 1'400 Meter. Schattenwurf von Windkraftanlagen ist für ein betroffenes Gebiet eine äusserst störende Erscheinung. Man fühlt sich wie in einer Diskothek, wenn die Sonne durch den riesigen Rotor der Turbine scheint. Dieser Disco-Effekt sorgt für Stress bei den Anwohnern und im Naherholungsgebiet.
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Eiswurf
Im Winter besteht die Gefahr der Vereisung und des Eiswurfs. Das Gebiet muss dann grossräumig gesperrt werden. Das beeinträchtigt insbesondere die Nutzung als Naherholungsgebiet.
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Nächtliche Beleuchtung ("Befeuerung")
Die Anlagen müssen in der Nacht mit (auch blinkendem) Rotlicht befeuert werden. Das ergibt eine zusätzliche Lichtverschmutzung und optische Störung in der Nacht.
3. Todesfalle für Tiere
Die Rotorspitzen drehen sich mit bis über 300 km/h und erschlagen Vögel und Fledermäuse. In Peuchapatte JU hat eine aufwendige und umfangreiche Studie der Vogelwarte Sempach eine Anzahl von 20.7 Schlagopfern pro Anlage und Jahr ergeben. Für Bilten ergab die Untersuchung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), dass ein hohes Konfliktpotential bei Rotmilan, Weissstorch und Grosser Brachvogel besteht. Experten gehen von bis zu 10 Vögeln pro Anlage und Jahr aus, das wären dann insgesamt bis zu 50 getötete Vögel pro Jahr. Wie viele es tatsächlich sein werden, kann man nicht mit Bestimmtheit voraussagen.
Fledermäuse sterben vor allem durch die Druckschwankungen hinter den Rotorblättern an einem Barotrauma (die inneren Organe werden zerfetzt). Bei den Fledermäusen ergab die Untersuchung im Rahmen der UVP eine erstaunliche Aktivität und hohe Artenvielfalt. Die Fledermäuse sind streng geschützt und die meisten Arten sind vom Aussterben bedroht. Nach Mitteilung des Fledermausexperten sollen die Abschaltzeiten so eingestellt werden, dass es pro Anlage und Jahr nicht mehr als 15 Schlagopfer gibt. Das bedeutet insgesamt 75 erschlagene Fledermäuse pro Jahr.
Vogelzugintensität und Anzahl Kollisionsopfer an Windenergieanlagen am Standort Le Peuchapatte (JU). Studie der Schweizerischen Vogelwarte Sempach im Auftrag des BFE, 2016
4. Der Kanton Glarus braucht keine Windkraftanlagen
Glarus als Gebirgskanton produziert ein Vielfaches von dem Strom, der im Kanton verbraucht wird. Dieser Strom wird heute schon ausschliesslich aus erneuerbaren Energiequellen produziert (Wasserkraft, KVA Linth). Im "Konzept Windenergie" schreibt der Bund dem Kanton Glarus keine Verpflichtung zur Nutzung der Windenergie vor.
5. Geringe und unzuverlässige Stromproduktion
Die Stromproduktion ist vergleichsweise gering. Alle fünf riesigen Anlagen zusammen produzieren z. B. nur ein Drittel des Stroms, den die KVA Linth als Nebenprodukt der Müllverbrennung erzeugt. Der Wind bläst unzuverlässig. Es kann vorkommen, dass mehrere Tage lang kein nennenswerter Strom produziert wird.
6. Schwachwindgebiet
Der Wind bei Bilten ist viel zu schwach für den effizienten Betrieb einer Windkraftanlage. Die Standorte sind nicht einmal Windpotentialgebiete nach dem Windatlas des Bundes. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt nach den bisher bekanntgegebenen Messungen und Berechnungen im Bereich von 5…6m/s in 100 Metern Höhe. Ökonomisch wird der Wind erst ab einer mittleren Geschwindigkeit von 8.5 m/s interessant. Die Windkraftanlagen werden zu weniger als 20% ausgelastet sein. Das zeigt sich bei der Vorzeige-Windkraftanlage in Haldenstein bei Chur. Die Auslastung betrug 2017 nur 15.91%. Das sind durchschnittlich 3.8h Vollast pro Tag und 20.2h Flaute. Eine Windkraftanlage arbeitet unter solchen Bedingungen im unteren Bereich der Leistungskennlinie. Das wäre vergleichbar mit einem Auto, das hauptsächlich im ersten Gang fährt.
7. Massive Subventionen
Die Windgeneratoren sind in erster Linie Subventionsgeneratoren. Sie generieren dreimal mehr Subventionen als Strom. Der aktuelle Marktpreis für Strom liegt bei ca. 5 Rappen/kWh, die garantierte Einspeisevergütung bei 21.5 Rappen. Die Vergütung beträgt also das mehr als Vierfache des Marktpreises. Bei dem existierenden Schwachwind wird sich an der Notwendigkeit einer massiven Subventionierung auch bei einer Erholung des derzeit niedrigen Strompreises nichts ändern. Solch eine massive, auf Dauer angelegte Subventionierung erzeugt Fehlanreize und führt zu einer wirtschaftlichen und technologischen Fehlentwicklung.
Interessant ist ein Vergleich mit Deutschland: Die Vergütung beträgt dort derzeit nur mehr 7.49 Cents/kWh, der Referenzwert für die Berechnung basiert auf einer Windgeschwindigkeit von 6.45 m/s in 100 Metern. Die Vergütung in der Schweiz beträgt 21.5 Rappen/kWh, der Referenzwert ist 5 m/s in 50 Metern. Mit der aktuellen deutschen Vergütung könnten also die meisten Windparks in der Schweiz nicht gebaut bzw. betrieben werden!
8. Tourismus
Der Tourismus leidet unter einem Windpark. Feriengäste schätzen eine intakte Natur und Landschaft. Das "Tor zum Glarnerland", mit dem Glarus Nord wirbt, wird zur Negativwerbung für den ganzen Kanton. Ein Beispiel aus Deutschland: Ulrichstein ist ein Erholungsort im hessischen Vogelsbergkreis. Durch den Bau von mehreren Windparks in der Umgebung sanken die Übernachtungszahlen von 99'023 (1993) auf 8'531 (2013), das ist ein Rückgang um 91% (offizielle Zahlen der IHK Giessen).
Der geplante Windpark widerspricht der Tourismusförderung ebenso wie dem Politischen Entwicklungsplan des Kanton Glarus 2020–2030, der die ausdrückliche Vision formuliert: Glarus bietet ursprüngliche alpine Landschaft in Zentrumsnähe.
Tourismus-Blüte dank Windwahn? BBB - Bürger gegen Windwahn im Bergwinkel (Deutschland)
Windkraftanlagen in Mittelgebirgen gefährden den Tourismus. Verein Deutsche Mittelgebirge e.V. (Deutschland)
Kanton Glarus: Politischer Entwicklungsplan 2020-2030 (PDF)
9. Immobilienpreise und Standortqualität
Die Preise für Wohnimmobilien im Umkreis von Windkraftanlagen werden sinken. Wer will schon neben Windrädern wohnen? Aus Deutschland berichten Immobilienmakler von Preisrückgängen bis 30% und mehr, ja sogar von Unverkäuflichkeit. Vor allem für ältere Menschen kann dann eine bestehende Hypothek zum finanziellen Problem werden. In Dänemark, dem Pionier der Windenergie in Europa, gibt es seit 2009 ein Gesetz, nach dem die Anwohner von Windkraftanlagen für den Wertverlust entschädigt werden müssen (Der Mindestabstand in Dänemark beträgt immerhin vier Mal die Höhe).
Studie: Gone with the Wind: Valuing the Visual Impacts of Wind turbines through House Prices. Stephen Gibbons, 2014, London School of Economics and Political Sciences & Spatial Economics Research Centre (PDF)
Windfarms can reduce house prices by up to 12%, says LSE. The Guardian, 8. April 2014
Wind turbine compensation stirring discontent. CHP Post (Denmark), 2011
Studie: Windkraft drückt dänische Wohnungspreise. Kurier (Österreich), 2014
Windkraft bringt Immobilienpreise in Turbulenzen. Die Welt, 2003
10. Umfassende Interessensabwägung erforderlich
Ein Projekt wie der geplante Windpark in Bilten erfordert eine umfassende und sorgfältige Interessensabwägung. Der vergleichsweise geringen und unzuverlässigen Stromproduktion stehen zahlreiche Nachteile gegenüber: Landschaftsverschandelung, schädliche Emissionen für die Anwohner (Lärm, Infraschall, Schattenwurf, Eiswurf, nächtliche Befeuerung), Tötung von Vögel und Fledermäusen, Senkung der Standortqualität und negative Auswirkungen auf den Tourismus. Alle dieses Argumente in die Waagschale geworfen, ergeben das klare Ergebnis: Der Vorteil der geplanten Windkraftanlagen in Bilten steht in keinem Verhältnis zum Schaden, den sie anrichten.
Alle unsere Behauptungen sind fundiert und belegt. Stand August 2018 © LinthGegenWind