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16. April 2019

Medienmitteilung zu den von der SAK vorgelegten Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung (PDF)

Kurzfassung

Die von der SAK vorgelegten Untersuchungsergebnisse bestätigen: Bilten ist als Standort für Windkraftanlagen nicht geeignet. Es hat zuwenig Platz, zuwenig Wind, die Landschaft wird verschandelt und die Region entwertet.

Die Befürworter des Windkraftprojektes wie z. B. der Verein Energieallianz Linth argumentieren rein politisch-ideologisch. Das Projekt muss aber wie jedes andere einer konkreten, sachlichen und umfassenden Interessensabwägung unterzogen werden.

Der Nutzen des Projektes besteht in einem bescheidenen und wetterabhängigem Stromertrag. Er liegt in der Grössenordnung eines Kleinwasserkraftwerkes oder eines Drittels der KVA Linth. Das Projekt hat aber die Dimensionen und Auswirkungen eines Grossprojektes. Die fünf Generatoren sind 200 Meter hoch, das ist zweimal die Höhe des Kamins der KVA Linth und höher als der Benkner Büchel. Aufgrund des schwachen Windes von nur 5.0 - 5.3 m/s ist das Projekt völlig unwirtschaftlich. Die SAK hat keine Förderungszusage. Gemäss unserem Wirtschaftlichkeitsgutachten drohen Verluste bis 90 Mio. Franken über die gesamte Lebensdauer von 20 Jahren.

Bei den Nachteilen sind vor allem die negativen Emissionen anzuführen. Lärm ist gesundheitsschädlich. Bezüglich Lärm haben die Untersuchungen der SAK ergeben, dass die zulässigen Grenzwerte an zwei Orten geringfügig überschritten würden. Unser eigenes Gutachten hat ergeben, dass die Grenzwerte an zahlreichen Orten und massiv überschritten werden und das Projekt aus Sicht Lärmschutz nicht umweltverträglich und nicht genehmigungsfähig ist.

 

Der psychisch belastende Schattenwurf betrifft in unterschiedlichem Ausmass den grössten Teil von Bilten. An 10 Orten wird die maximal zulässige Dauer überschritten.

Die Windturbinen müssten aus folgenden Gründen abgestellt werden: 1. Lärm, 2. Schattenwurf, 3. Eiswurf, 4. Vögel und 5. Fledermäuse. Was soll man von einem Kraftwerk mit so vielen Abschaltungen halten und wer soll und kann das kontrollieren?

Die Windräder verschandeln weithin sichtbar die Landschaft und sind schlecht für die ganze Region. Die Attraktivität nimmt stark ab. Erste Fälle sind bereits bekanntgeworden, wo Hauskäufer abgeschreckt und Bauprojekte gestoppt wurden.

Ein Wort noch an unsere Landräte: Der Kanton und nicht die Gemeinde entscheidet darüber, ob ein Windpark in dem Gebiet gewollt ist oder nicht. Die Gemeinde ist an den Richtplan gebunden und kann nur noch prüfen, ob die Vorschriften eingehalten werden. Wer also gegen den Windpark ist, der muss am 24. April auch für den Regierungsrat stimmen. Es geht um die Zukunft unseres geliebten Glarnerlandes!

 

Zu den Untersuchungsergebnissen im Detail

Nachstehend finden Sie unsere vorläufige Bewertung und Einschätzung der von der SAK vorgelegten Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung. Obwohl die genaue Prüfung der Unterlagen noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, sieht sich LinthGegenwind bereits jetzt in seiner Haltung bestätigt, dass das Projekt nicht genehmigungsfähig ist, der Standort Bilten für Windkraftnutzung ungeeignet ist und die Bedingungen für einen Richtplaneintrag nicht erfüllt sind.

Geplanter Windkraftanlagentyp E-138 EP3 E2 4.2 MW existiert erst auf dem Papier

Die geplante Anlage befindet sich noch im Entwicklungsstadium. Es gibt nur einen Prototyp der leistungsschwächeren E1-Version mit 3.5 MW. Bei neuen und ungetesteten Anlagen muss mit Kinderkrankheiten und einer Einlaufphase mit Betriebsunterbrüchen und Ertragsminderungen gerechnet werden. Da die technischen Kennwerte rein rechnerisch simuliert werden, sind diese auch mit einer höheren Unsicherheit behaftet. Dies betrifft insbesondere auch die Schallwerte.

Aus unserer Sicht müssen die Unsicherheiten berücksichtigt werden, die sich daraus ergeben, dass die Anlage noch in Entwicklung ist.

Lärmbelastung

Das Gutachten der SAK ergibt, dass die Grenzwerte an zwei Orten überschritten werden und dass die Überschreitungen geringfügig sind. Erforderlichenfalls müssen die Anlagen in der Nacht abgestellt werden. Unser Gutachten von Dipl.-Ing. ETH/FH Martin Sortmann ergibt dagegen eine massive Überschreitung der Grenzwerte für zahlreiche Orte, sodass nachts ein leistungsreduzierter Betrieb erforderlich ist. Die unterschiedlichen Ergebnisse beider Gutachten werden noch zu prüfen sein, doch schon jetzt ist klar, dass die Lärmbelastung im roten Bereich liegt.

Aus Sicht Lärmschutz ist gemäss unserem Gutachten der geplante Windpark nicht umweltverträglich und nicht genehmigungsfähig.

Wirtschaftlichkeit

Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt bei 5.0 (Nord) und 5.3 m/s (Süd). Die SAK verfügt über keine Förderzusage und kann aufgrund der gedeckelten Mittel nicht davon ausgehen, noch eine Förderung zu erhalten. Die SAK behauptet ohne nachvollziehbare Begründung, dass das Projekt auch ohne Förderung wirtschaftlich wäre. Dem widersprechen sowohl die Erfahrungen als auch unser Wirtschaftlichkeitsgutachten:

  • Nach Aussagen des BFE sind Windkraftanlagen erst ab einer mittleren Windgeschwindigkeit von 5.5 m/s wirtschaftlich*). Suisse Eole selbst hat nach Reto Rigassi berechnet, dass ein Windpark mit KEV-Förderung erst ab 6 m/s wirtschaftlich ist**). Elektra Baselland hatte im Juni 2018 ein Projekt auf dem Schleifenberg abgeblasen. Die mittlere Windstärke betrug dort 5 m/s. Gründe waren die tiefen Strompreise sowie die langen Wartelisten und unsichere Zukunft der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV)***).

  • Unser Gutachten zeigt, dass der Windpark ohne Subventionen in allen realistischen Szenarien hoch defizitär ist. Es treten Verluste bis zu 97 Mio. Franken auf. Für ein neutrales Ergebnis wären Mehrwertvergütungen bis zu 22.4 Rp. pro kWh notwendig. Diese Werte liegen 2- bis 3-mal so hoch wie die aktuellen Marktpreise. Aus diesen Gründen muss das Projektgebiet als ungeeignet für den Bau eines Windparks angesehen werden. Die wirtschaftlichen Risiken sind enorm, hohe Verluste im zweistelligen Millionenbereich sind kaum zu vermeiden.

​Aus unserer Sicht ist nachgewiesen, dass der geplante Windpark unwirtschaftlich ist und das für den Richtplan erforderliche Kriterium der Wirtschaftlichkeit nicht erfüllt.

Schattenwurf

Schattenwurf ist psychisch äusserst störend. Die Schattenwurfanalyse der SAK zeigt, dass der Schattenwurf ein sehr grosses Gebiet betrifft, das von Bilten Süd nach Nord-West reicht. Im engeren Bereich um die Windkraftanlagen wird bei 10 Orten die zulässige Maximaldauer überschritten. Gemäss SAK sollen die Anlagen dann abgeschaltet werden.

Aus unserer Sicht ist die Beeinträchtigung durch den Schattenwurf unverhältnismässig und muss bei der umfassenden Interessensabwägung entsprechend berücksichtigt werden.

Sichtbarkeitsanalyse

Die Sichtbarkeitsanalyse der SAK zeigt, dass die Windräder in einem Umkreis von 10 km in der Linthebene und auf den umliegenden Hanglagen sichtbar sind, bis hin zum Obersee, Wangen SZ, bis in den Walensee und bis nach Netstal.

Aus unserer Sicht ist die Beeinträchtigung der Landschaft unverhältnismässig und muss bei der umfassenden Interessensabwägung entsprechend berücksichtigt werden.

Eiswurf

Auch bei technischen Hilfsmitteln zur Verminderung des Eiswurfes kann dieser nicht ganz ausgeschlossen werden. Die betroffenen Gebiete müssen daher im Winter bei Eisgefahr gesperrt werden. Das entwertet ein beliebtes Naherholungsgebiet.

Aus unserer Sicht sind die notwendigen Zutrittsbeschränkungen durch Eiswurf unverhältnismässig, das muss bei der umfassenden Interessensabwägung entsprechend berücksichtigt werden.

Befeuerung

Die Anlagen müssen in der Nacht befeuert werden. Das ist eine optische Beeinträchtigung und weithin sichtbare nächtliche Lichtverschmutzung.

Aus unserer Sicht ist die Beeinträchtigung durch die nächtliche Befeuerung unverhältnismässig und muss bei der umfassenden Interessensabwägung entsprechend berücksichtigt werden.

Vogelschutz

Das ornithologische Gutachten ergibt ein hohes Konfliktpotential bei Rotmilan, Weissstorch und Grosser Brachvogel. Aus unserer Sicht ist die Felderhebung unzureichend und das Gutachten unvollständig. Z. B. sieht man Rotmilane regelmässig auch tagsüber über die geplanten Standorte fliegen, was ist im Bericht nicht berücksichtigt ist. Eine Ergänzung des Gutachtens ist erforderlich.

Aus unserer Sicht ist der Punkt Vogelschutz nur unzureichend untersucht und kann daher noch nicht abschliessend beurteilt werden.

*) BFE-Medienkonferenz vom 25. März 2010 «Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen» (PDF).

**) «Ein Tsunami für die Landschaft». Beobachter, 10. April 2008.

***) Windstille im Baselbiet: EBL bläst Windpark-Projekt auf dem Schleifenberg ob Liestal ab. BZ Basel, 26.06.2018

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